VERKAUFSKOSTEN

KOSTEN FÜR DEN STEUERLICH ANSÄSSIGEN VERKÄUFER IN SPANIEN:

MUNICIPALER MEHRWERTSTEUER (Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana):

Es handelt sich um eine kommunale Steuer, die vom Grundbuchamt berechnet wird. Sie richtet sich nach der Größe der Wohnung und dem Baujahr des Komplexes. Außerdem hängt sie vom aktuellen Wert des Grundstücks ab, auf dem sich das Gebäude befindet, und davon, wie viele Jahre die Verkäufer Eigentümer der Immobilie waren.

GEWINN AUS DEM VERKAUF DER IMMOBILIE:  

Wenn Sie in Spanien nicht steuerlich ansässig sind, zahlen Sie eine feste Steuer von 19 % (IRNR) auf den Verkaufsgewinn (die Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis). Sind Sie hingegen in Spanien steuerlich ansässig, ist der Steuersatz progressiv und richtet sich nach dem erzielten Verkaufsgewinn. Er liegt je nach Gewinn zwischen 19 % und 24 %. In diesem Fall wird die Steuer IRPF genannt. Steueransässige können sich von dieser Steuer befreien lassen, wenn sie innerhalb von drei Jahren mit dem gesamten Verkaufserlös (NICHT NUR DEM GEWINN) eine Immobilie erwerben und nachweisen, dass diese ihr gewöhnlicher Wohnsitz ist.

IBI (Immobiliensteuer):

Es handelt sich um eine jährliche Steuer. Sie wird normalerweise zwischen Käufer und Verkäufer anteilsmäßig im Verhältnis zum Monat aufgeteilt, in dem der Kaufvertrag unterzeichnet wird.

KOSTEN FÜR DEN NICHT IN SPANIEN STEUERLICH ANSÄSSIGEN VERKÄUFER:

MUNICIPALER MEHRWERTSTEUER (Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana):

Im Falle des Verkäufers, der nicht in Spanien steuerlich ansässig ist, wird die MUNICIPALER MEHRWERTSTEUER vom Verkaufspreis abgezogen. Sie wird später vom Käufer bezahlt.

Gewinn aus der Einkommensteuer

Um die Steuererhebung zu gewährleisten, sieht das Gesetz vor, dass der Käufer 3% des Verkaufspreises einbehält und diesen Betrag zahlt. Diese 3% werden bei der Ausstellung der Schecks abgezogen, die der Käufer dem Verkäufer beim Notar bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags übergibt.

IBI (Immobiliensteuer): 

Die IBI-Kosten des Jahres, in dem die Immobilie verkauft wird, werden in der Regel anteilig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Dies erfolgt je nach dem Monat, in dem der Kaufvertrag unterzeichnet wird.